Der „Zollabfertigungscode“ für Exporte von Baumaschinen: Wofür werden Lizenzen benötigt? Wofür ist eine Wareninspektion erforderlich? Dieser Artikel erklärt alles und bietet Unterstützung bei der Verkaufsförderung.

Veröffentlichungsdatum:2025-09-29
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Export von Baumaschinen: Welche Genehmigungen sind erforderlich? Welche erfordern eine Handelsinspektion? Ein Artikel erklärt alles und bietet Unterstützung für die Vermarktung

Mit der wachsenden Anerkennung von "Made in China" auf dem globalen Infrastrukturmarkt ist der Export von Baumaschinen und Fahrzeugen zu einer wichtigen Strategie für viele Unternehmen geworden, um internationale Märkte zu erschließen. Doch der Exportprozess birgt viele "Fallstricke". Schon kleine Unachtsamkeiten können zu Verzögerungen durch den Zoll und einer Störung der Lieferzeiten führen. Nur wer die folgenden Schlüsselpunkte beachtet, kann sicherstellen, dass die Ausrüstung reibungslos verschifft wird.

Zunächst sind Exportgenehmigungen erforderlich, allerdings nicht für alle Maschinen. Fahrzeuge wie Abschleppwagen, Elektrofahrzeuge, gebrauchte Selbstlader, Tankwagen und mittlere Lastwagen müssen vor dem Export eine Genehmigung beantragen, da sie sonst nicht durch die Zollprüfung kommen.

Zweitens ist die Handelsinspektion erforderlich, deren Umfang größer ist als der der Exportgenehmigung. Fahrzeuge wie Busse, mittelgroße Personenkraftwagen, leichte Lastwagen, Selbstlader, Sattelzugmaschinen, Fahrgestelle sowie Spezialfahrzeuge wie Feuerwehrwagen, Müllwagen und Betonmischer benötigen auch ohne Exportgenehmigung eine abgeschlossene Handelsinspektion. Die Handelsinspektion muss bei der Ein- und Ausfuhrinspektions- und Quarantänebehörde beantragt werden, und erst mit einem gültigen Zertifikat kann die Zollabfertigung erfolgen. Es gibt jedoch auch "sorglose Optionen" wie Bagger, Planierraupen, Sattelauflieger und Kräne, die weder eine Genehmigung noch eine Inspektion benötigen – hier reichen die grundlegenden Dokumente.

Bei neuen und gebrauchten Geräten gibt es Unterschiede in den Exportverfahren. Für neue Geräte sind nur Konformitätsbescheinigungen, Rechnungen und Packlisten erforderlich. Für gebrauchte Geräte ist der Prozess komplexer: Neben den Grunddokumenten muss eine Prüfung durch Drittorganisationen wie CCIC durchgeführt werden, und für gebrauchte Selbstlader ist zusätzlich eine Exportgenehmigung erforderlich.

Bei der Logistikwahl wird für große und zahlreiche Geräte Stückgut- oder RoRo-Schiffstransport empfohlen – wirtschaftlich und sicher. Für kleinere Mengen eignet sich der Containerverkehr, der flexibel und kostengünstig ist. Professionelle internationale Logistikunternehmen können beim Verladen, der Zollabfertigung und der Abwicklung behilflich sein.

Schließlich muss der HS-Code des Fahrzeugs überprüft werden, um festzustellen, ob eine Genehmigung oder Inspektion erforderlich ist und Verzögerungen bei der Abwicklung zu vermeiden. Wenn Sie beim eigenständigen Betrieb einer Website für den Export von Baumaschinen, bei Google-Werbung oder Social-Media-Marketing auf Probleme stoßen oder Fragen zum Exportprozess haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind spezialisiert auf Branchenmarketing und Exportdienstleistungen und unterstützen chinesische Maschinen dabei, effizienter globale Märkte zu erreichen.

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