Ist die Lokalisierungsübersetzung im Angebot für die Erstellung einer Website in einer weniger verbreiteten Sprache enthalten?

Veröffentlichungsdatum:22-10-2026
Autor:Eyingbao
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Ist die Lokalisierungsübersetzung im Angebot für die Erstellung einer Website in einer weniger verbreiteten Sprache enthalten? „Mehrsprachigkeit“ bedeutet nicht automatisch, dass ein menschliches Lektorat und eine Optimierung für lokale Keywords enthalten sind. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede zwischen Übersetzung, Lokalisierung und Marketingkonfiguration und gibt einen Überblick über den Sprachumfang, die Seitenanzahl, die Abrechnungsmodelle und die Abnahmekriterien. Außerdem zeigt er, welche zusätzlichen Kosten leicht übersehen werden. Wenn Sie die Angebotspositionen vor der Beauftragung genau prüfen, können Sie Ihr Budget sinnvoll aufteilen und Ihre Website besser an das Such- und Anfrageverhalten lokaler Käufer anpassen.
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Sind die Kosten für die Erstellung einer Website in einer weniger verbreiteten Sprache inklusive Lokalisierungsübersetzung?

Nicht unbedingt. Die Angabe „mehrsprachig“ in einem Angebot für die Erstellung einer Website in einer weniger verbreiteten Sprache kann lediglich bedeuten, dass das System einen Sprachwechsel ermöglicht. Sie kann aber auch maschinelle Übersetzungen oder das manuelle Korrekturlesen einzelner Seiten umfassen. Das bedeutet nicht automatisch, dass lokalisierte Inhalte geliefert werden, die sich direkt an Kunden vor Ort richten. Klären Sie vor der Beauftragung den Sprachumfang, die Übersetzungsstandards und zusätzliche Kosten. Verlassen Sie sich nicht allein darauf, wie viele Sprachen im Paket aufgeführt sind.

Vor allem für Unternehmen, die ihre Website für Anfragen aus dem Ausland, Suchmaschinenmarketing und Anzeigen schalten nutzen möchten, ist die Übersetzung keine nebensächliche Aufgabe, die erst kurz vor dem Start erledigt wird. Die Genauigkeit von Produktterminologie, Einkaufsgewohnheiten und Formulierungen auf der Website beeinflusst unmittelbar, wie Käufer den Anbieter beurteilen. Diese Kosten sollten bereits bei der Budgetplanung berücksichtigt werden, statt erst nach Fertigstellung der Seiten nachträglich anzufallen.

Was unterscheidet die Lieferung „inklusive Übersetzung“ von „inklusive Lokalisierung“?

Eine Mehrsprachenfunktion löst die Frage, wie Inhalte angezeigt werden: ob separate Seiten für einzelne Sprachen hinzugefügt, Navigationsmenüs umgeschaltet und verschiedene Versionen gepflegt werden können. Bei einer Übersetzung wird der Ausgangstext in die Zielsprache übertragen. Bei der Lokalisierung werden zusätzlich die Terminologie, Ausdrucksweise, Maßeinheiten, Datumsformate und Anfragegewohnheiten des Zielmarkts berücksichtigt. Diese drei Leistungen können als Paket angeboten oder separat berechnet werden.

Auf einer Seite für Industrieanlagen müssen beispielsweise nicht nur die Sätze verständlich sein; auch Modellbezeichnungen, technische Daten und Materialnamen müssen mit den Originalunterlagen übereinstimmen. Bei einer arabischsprachigen Website ist zudem die Anpassung des Layouts an die Schreibrichtung von rechts nach links erforderlich. Eine fertige Übersetzung bedeutet also nicht automatisch, dass die Seite abgenommen werden kann. Auch Texte in Bildern, Downloadverzeichnisse und Formularhinweise werden leicht übersehen.

Maschinelle Übersetzung kann als Entwurf dienen. Ob anschließend jemand Korrektur liest, ob diese Person die Branche versteht und wer Fehler korrigiert, sollte jedoch gesondert vereinbart werden. „Manuelle Prüfung“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass technische Daten auf jeder Seite einzeln überprüft werden. Ebenso wenig ist damit eine Recherche nach lokalen Keywords abgeschlossen.

Damit Angebote vergleichbar sind, muss zuerst der Leistungsumfang einheitlich festgelegt werden

Angebote mit deutlich unterschiedlichen Gesamtpreisen können Leistungen umfassen, die überhaupt nicht vergleichbar sind. Bei einem Angebot werden vielleicht nur die Startseite und die Unternehmensvorstellung bearbeitet, beim anderen zusätzlich Produktdetailseiten, Formulare, Suchmaschinen-Snippets und Downloadmaterialien. Vor dem Preisvergleich empfiehlt es sich, die folgenden Punkte in einem gemeinsamen Anfrageanhang festzuhalten.

  • Sprache und Region: Geben Sie den konkreten Zielmarkt an, beispielsweise Brasilien oder Portugal, statt nur „portugiesische Version“ zu schreiben.
  • Umfang der Inhalte: Führen Sie Seiten, Produkteinträge und den Gesamtumfang des Ausgangstextes auf und legen Sie fest, ob Bildtexte und Anhänge eingeschlossen sind.
  • Übersetzungsablauf: Legen Sie fest, wer für die maschinelle Erstübersetzung, das manuelle Korrekturlesen und die Abstimmung der Fachterminologie verantwortlich ist.
  • Lieferumfang: Unterscheiden Sie, ob die Lieferung der Übersetzung, die Eingabe ins Backend, das Seitenlayout und die Prüfung auf Mobilgeräten enthalten sind.
  • Änderungsregeln: Erläutern Sie, wie Änderungen am Ausgangstext, zusätzliche Seiten, Korrekturen der Terminologie und Aktualisierungen nach dem Start berechnet werden.

Klären Sie auch die Berechnungsgrundlage: Wird nach der Wortzahl des Ausgangstextes, der Wortzahl in der Zielsprache, Seiten oder Sprachen abgerechnet, und wie werden Überschreitungen des vereinbarten Umfangs berechnet? Bei einer Abrechnung pro Seite unterscheidet sich der Arbeitsaufwand für eine Produktdatenseite von dem für eine ausführliche Lösungsseite. Bei automatischen Übersetzungsdiensten sollten Sie außerdem prüfen, ob Nutzungskontingente oder laufende Abonnementgebühren anfallen.

Ist die Lokalisierungsübersetzung im Angebot für die Erstellung einer Website in einer weniger verbreiteten Sprache enthalten?

Wenn Website und Marketing gemeinsam umgesetzt werden, müssen auch die Grenzen der Keyword-Arbeit klar festgelegt sein

Eine korrekte Übersetzung des Produktnamens bedeutet nicht, dass sie auch der lokalen Suchweise der Käufer entspricht. Die verwendeten Begriffe können sich je nachdem unterscheiden, ob sich die Inhalte an Endkunden oder an Einkäufer im Industriebereich richten. „Seitentitel übersetzen“ und „den Titel nach einer Recherche zu Keywords im Zielmarkt neu formulieren“ sind daher unterschiedliche Aufgaben. Letztere sollte nicht als selbstverständlich in den üblichen Übersetzungskosten enthalten gelten.

Wenn Sie einen integrierten Service für Website-Erstellung und Marketing beauftragen, sollten Sie die lokale Keyword-Recherche, Seitentitel und -beschreibungen, Texte für Anzeigen-Landingpages sowie die Konfiguration mehrsprachiger URLs und Sprach- und Regionskennzeichnungen jeweils gesondert klären. Die Lokalisierung der Inhalte und die technische Konfiguration müssen aufeinander abgestimmt sein. Ihre Umsetzung ist jedoch keine Garantie für Suchmaschinenplatzierungen oder eine bestimmte Anzahl von Anfragen.

易营宝信息科技(北京)有限公司 wurde 2013 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Peking. Das Unternehmen bietet KI-gestützte Website-Erstellung, mehrsprachigen Website-Aufbau und internationales Marketing an. Zu den Geschäftsfeldern gehören Suchmaschinenoptimierung, Anzeigenschaltung und Social-Media-Betrieb. Bei einem solchen integrierten Dienstleister sollten Sie bei der Beauftragung insbesondere prüfen, ob die Teams für Website-Erstellung, Übersetzung und Marketing ein gemeinsames Glossar verwenden können und klar festgelegt ist, wer für die Inhaltsprüfung und spätere Aktualisierungen verantwortlich ist – nicht nur die Bezeichnungen der angebotenen Leistungen vergleichen.

Bei begrenztem Budget zuerst wichtige Seiten umsetzen und anschließend anhand festgelegter Standards abnehmen

Es ist nicht nötig, gleich zu Beginn alle älteren Inhalte in mehrere Sprachen zu übersetzen. Beginnen Sie mit der Startseite, den wichtigsten Produkten, Anwendungsszenarien, Angaben zu Zertifizierungen und dem Anfrageformular. Für Anzeigen-Landingpages sollte ein sorgfältigeres Korrekturlesen eingeplant werden. Weniger wichtige Nachrichten und Beiträge können schrittweise veröffentlicht werden. So lassen sich Kosten und Versionspflege besser kontrollieren, als wenn viele Übersetzungen geringer Qualität gleichzeitig erscheinen.

Vor der Produktion in größerem Umfang können Sie eine repräsentative Probeseite vereinbaren, die möglichst Fachbegriffe, technische Daten und eine Aufforderung zur Anfrage enthält. Bei der Abnahme sollte nicht nur geprüft werden, ob sich der Text flüssig liest, sondern auch, ob Zahlen und Maßeinheiten, Produktaussagen, Schaltflächenhinweise, abgeschnittene Texte und die Darstellung auf Mobilgeräten stimmen. Rechtliche Inhalte sollten von entsprechend qualifizierten Personen geprüft werden.

Bei der Lieferung sollten Sie außerdem ein von beiden Seiten bestätigtes Glossar, bearbeitbare Übersetzungen und Regeln für die Aktualisierung der Inhalte in den einzelnen Sprachen erhalten. Wenn Sie eine Website-Plattform nutzen, sollten Sie vorab klären, ob Inhalte nach Beendigung des Service exportiert werden können und welchen Umfang der Export hat. So vermeiden Sie, dass bei einer späteren Migration erneut übersetzt und alles neu eingepflegt werden muss.

Ob ein Angebot für die Erstellung einer Website in einer weniger verbreiteten Sprache angemessen ist, hängt nicht davon ab, „wie viele Sprachen kostenlos enthalten sind“, sondern davon, ob der Vertrag beantwortet: Welche Inhalte werden übersetzt, welcher Standard wird umgesetzt, wer nimmt die Arbeit ab und welche Änderungen verursachen zusätzliche Kosten? Eine Inhaltsliste und eine bestätigte Probeübersetzung vor Vertragsabschluss helfen in der Regel besser, das Budget einzuhalten, als wiederholte Nachbesserungen nach dem Start.

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