Ab dem 1. April 2026 tritt die ergänzende Richtlinie zum EU-Digital Services Act (DSA) in Kraft, die vorschreibt, dass alle kommerziellen Websites (einschließlich B2B-Standalone-Sites) auf Produktseiten, Marketinginhaltsseiten und KI-Kundenschnittstellen deutlich gekennzeichnete KI-generierte Inhalte anzeigen und eine Erklärung zur Datenherkunft bereitstellen müssen. Diese neue Regelung wird sich direkt auf die Compliance ausländischer Handelsunternehmen mit ihren eigenständigen Websites im Ausland auswirken. Websites, die nicht den Standards entsprechen, könnten mit Einschränkungen bei der Google Shopping-Anzeige und dem Werbevermögen auf Meta-Plattformen konfrontiert sein. Die Branchen für grenzüberschreitenden E-Commerce, digitales Marketing und KI-Technologiedienstleistungen müssen diese Veränderungen besonders beachten.
Laut offizieller EU-Mitteilung verlangt die ab dem 1. April 2026 gültige DSA-Ergänzungsrichtlinie ausdrücklich, dass alle kommerziellen Websites (einschließlich Standalone-Sites) KI-generierte Inhalte deutlich kennzeichnen und die Herkunft der Trainingsdaten angeben müssen. Der Anwendungsbereich umfasst Produktbeschreibungen, Marketingtexte, Kundendialoge und ähnliche Szenarien. Nicht konforme Websites könnten von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit Geldstrafen belegt oder mit Funktionsbeschränkungen auf gängigen Werbeplattformen konfrontiert werden.
Analysen zufolge sind eigenständige Websites, die KI-Tools für die Massenerstellung von Produktbeschreibungen oder Marketinginhalten nutzen, am direktesten betroffen. Viele Websites optimieren derzeit SEO-Inhalte oder lokalisierte Texte mit KI. Die neue Regel verlangt, dass sie die Herkunft der Trainingsdaten (z.B. ob EU-Nutzerdaten verwendet werden) nachverfolgen und kennzeichnen müssen. Dies könnte zu einer Neugestaltung der Inhaltserstellungsprozesse führen.
Agenturen, die Outsourcing-Dienstleistungen für ausländische Handelsunternehmen anbieten, müssen ihre Inhaltsstrategien anpassen. Aus Branchensicht müssen Dienstleister, die sich auf KI-generierte Werbematerialien, Social-Media-Beiträge oder EDM-Vorlagen verlassen, ihren Lieferungen konforme Erklärungen hinzufügen, was die Kreativitätsproduktionseffizienz beeinträchtigen könnte.
SaaS-Plattformen mit Funktionen zur Texterstellung oder Bildsynthese müssen ihre Produktdesigns aktualisieren. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei, ob die Tools nachvollziehbare Datenherkunftsinformationen aufzeichnen und ausgeben können, da andernfalls nachgelagerte Unternehmen die Offenlegungsanforderungen nicht erfüllen können.
Unternehmen sollten die verwendeten KI-Tools und die Art der generierten Inhalte prüfen, mit Schwerpunkt auf: ① technischen Produktseitenbeschreibungen ② mehrsprachigen Marketingtexten ③ automatisierten Kundendienstantworten. Es muss geklärt werden, ob diese Inhalte als "KI-generiert" definiert werden und ob die Trainingsdaten EU-Nutzerinformationen betreffen.
Für Inhalte, die offengelegt werden müssen, sollten bei der Seitengestaltung Kennzeichnungspositionen vorgesehen werden. Beobachtungen zufolge umfassen praktikable Lösungen: ① Hinzufügen eines "KI-assistiert generiert"-Labels auf Produktdetailseiten ② eine allgemeine Datenherkunftserklärung im Website-Footer ③ einen Haftungsausschluss-Hinweis vor dem Start von KI-Kundendialogen.
Für KI-Tools mit unklarer oder nicht offenlegbarer Datenherkunft empfiehlt sich das Testen von Alternativen wie manueller Erstellung, lizenzierte Datenbanken oder lokale Dienstleisterkooperationen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Compliance-Priorität hochwertiger Einzelproduktseiten gelegt werden.
Aus Branchensicht ähnelt diese Politik eher einer Fortsetzung der EU-Digitalaufsicht als einem isolierten Ereignis. Sie sollte besser verstanden werden als: KI-Inhaltstransparenz ist zu einem globalen Aufsichtstrend geworden, der möglicherweise mehr Regionen und Marktplattformregeln erfassen wird. Derzeit sollten Unternehmen dies als Signal für steigende Compliance-Kosten betrachten, nicht als rein technologische Herausforderung.
Die EU-Verordnung wandelt KI-Ethikanforderungen in konkrete Betriebsstandards um und erhöht damit faktisch die Compliance-Hürden für grenzüberschreitenden E-Commerce. Für chinesische Exportunternehmen ist es nun eher eine notwendige Komponente des digitalen Infrastrukturaufbaus im Ausland als eine optionale. Es wird empfohlen, schrittweise Auditsysteme und Offenlegungsmechanismen einzuführen, angepasst an das eigene Geschäftsvolumen.
Die Kernaussagen dieses Artikels basieren auf der von der EU-Kommission veröffentlichten ergänzenden Richtlinie zum Digital Services Act (gültige Fassung 2026). Bezüglich Strafverfahren und Plattformdurchführungsdetails sind weitere Entwicklungen der Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten abzuwarten.
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