Welche aktuellen Außenhandelsförderungen gibt es? (Teil 1)

Veröffentlichungsdatum:2024-12-05
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Hallo Freunde, guten Tag! In letzter Zeit gab es sowohl im In- als auch im Ausland häufige Entwicklungen im Bereich internationaler Handel und Investitionen, wobei mehrere wichtige politische Maßnahmen und Gesetze eingeführt wurden, die unserer Exportbranche neue Chancen und Herausforderungen bringen. Lassen Sie uns nun gemeinsam diese wichtigen handelsfördernden Maßnahmen durchgehen, insbesondere die Anpassungen bei den steuerlichen Vergünstigungen.

Auf nationaler Ebene hat der Staatsrat auf seiner Sitzung am 8. November zunächst die "Mehreren Maßnahmen zur Förderung eines stabilen Wachstums im Außenhandel" verabschiedet. Obwohl diese Maßnahmen keine direkten steuerlichen Vergünstigungen erwähnen, schaffen sie durch die Ausweitung der Exportkreditversicherung, verstärkte Finanzierungsunterstützung für Exportunternehmen, die Optimierung grenzüberschreitender Handelsabwicklungen, die Förderung des Cross-Border-E-Commerce und die Erweiterung des Exports von speziellen Agrarprodukten ein günstigeres und entspannteres Entwicklungsumfeld für Exportunternehmen, senken indirekt die Unternehmenskosten und verbessern die Handelsbedingungen.

Besonders erwähnenswert sind die Anpassungen der Exportsteuerrückerstattungspolitik. Am 15. November 2024 veröffentlichten das Finanzministerium und die Steuerbehörde gemeinsam neue Richtlinien, die die Steuerrückerstattung für den Export von Aluminium-, Kupfermaterialien und chemisch modifizierten tierischen und pflanzlichen Ölen abschafften und gleichzeitig die Steuerrückerstattungsraten für einige raffinierte Öle, Photovoltaikprodukte, Batterien und Nichtmetallmineralprodukte von 13% auf 9% senkten. Diese Maßnahmen traten am 1. Dezember in Kraft und haben offensichtliche Auswirkungen auf Exportunternehmen.

Darüber hinaus stehen auch die steuerlichen Vergünstigungen für die Einfuhr von recycelten Kupfer- und Aluminiumrohstoffen im Fokus. Eine gemeinsame Bekanntmachung des Zollamts, der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und vier weiterer Behörden stellt klar, dass qualifizierte recycelte Kupfer- und Aluminiumrohstoffe nicht als fester Abfall gelten und frei eingeführt werden können. Diese Politik senkt nicht nur die Einfuhrkosten für betroffene Unternehmen, sondern verbessert auch die Nutzungseffizienz von Recyclingressourcen und ist von großer Bedeutung für die Förderung grüner Entwicklung und Kreislaufwirtschaft.

In der nächsten Folge werden wir über die jüngsten politischen Unterstützungsmaßnahmen im Ausland sprechen! Bleiben Sie dran~

Falls Sie Fragen zum Aufbau oder Betrieb einer Außenhandelswebsite haben, können Sie sich gerne an den technischen Support von Eyingbao per WeChat wenden: Ieyingbao18661939702. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen gerne weiterhelfen!

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