Am 19. April 2026 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutschlands dem Parlament den Entwurf des „B2B Digital Transparency Act“ vor, der von Lieferanten, die B2B-Handel mit deutschen Unternehmen betreiben (einschließlich chinesischer Hersteller), verlangt, auf Produktseiten ein standardisiertes Modul für den CO2-Fußabdruck einzubetten. Diese Maßnahme wird sich direkt auf Teilbereiche wie Bauwesen, Industrieanlagen, Baustoffe, mechanische Komponenten sowie Dienstleistungen für grüne Lieferketten auswirken, da sie unmittelbar mit der ESG-Compliance-Fähigkeit und den Zugangsvoraussetzungen zur Beschaffung deutscher Unternehmen verknüpft ist.
Am 19. April 2026 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutschlands dem Parlament offiziell den Entwurf des „B2B-Gesetzes zur digitalen Transparenz“ vor. Der Entwurf sieht eine verpflichtende Vorgabe für alle B2B-Websites vor, die Produkte an deutsche Unternehmen verkaufen (einschließlich Plattformen chinesischer Lieferanten), auf Produktdetailseiten ein „CO2-Fußabdruck-Modul“ einzubetten. Die Daten dieses Moduls müssen auf dem Standard EN 15804 basieren (anwendbar auf Lebenszyklusbewertungen von Bau- und Industrieprodukten), zweisprachige dynamische Diagramme in Deutsch/Englisch unterstützen und verifizierbare Links zu Drittprüfungen bereitstellen. Wird der Entwurf verabschiedet, soll er voraussichtlich im 3. Quartal 2026 in Kraft treten. Derzeit haben bereits mehr als 230 deutsche Beschaffungsstellen dieses Modul vorab in Ausschreibungsunterlagen als technischen Bewertungspunkt aufgenommen.
Unternehmen, die fertige Produkte direkt an Endkunden oder Systemintegratoren in Deutschland exportieren, werden als Erste die Verpflichtungen zur Modulimplementierung und Datenoffenlegung tragen. Die Auswirkungen zeigen sich darin: Auf Produktseiten müssen neue strukturierte Schnittstellen für CO2-Daten hinzugefügt werden; es muss sichergestellt werden, dass die Daten der LCA-Methodik (Lebenszyklusanalyse) gemäß EN 15804 entsprechen; zudem müssen Vor-Ort-Prüfungen deutscher Beschaffungsteams hinsichtlich Zugänglichkeit des Moduls, Sprachunterstützung und Nachverfolgbarkeit der Prüfung bestanden werden.
Vorgelagerte Lieferanten, die Schlüsselrohstoffe für Exportprodukte bereitstellen (wie Stahl, Aluminium, chemische Hilfsstoffe, Isoliermaterialien usw.), präsentieren ihre Unternehmenswebsite zwar nicht direkt deutschen Unternehmen, jedoch werden ihre LCA-Daten zu einer grundlegenden Eingabe für nachgelagerte Hersteller bei der Erstellung von EN 15804-Berichten. Die Auswirkungen zeigen sich darin: Deutsche Beschaffungsstellen können verlangen, dass Rohstofflieferanten gleichzeitig zertifizierte EPDs (Umweltproduktdeklarationen) oder LCA-Zusammenfassungen bereitstellen, andernfalls kann dies die Feststellung der CO2-Fußabdruck-Compliance von Gesamtmaschinen-/Gesamtkomponentenprodukten beeinträchtigen.
Unternehmen, die in Bereichen wie OEM-/ODM-Fertigung, kundenspezifische Maschinenmontage und Produktion vorgefertigter Bauteile tätig sind, müssen ihren eigenen Prozessenergieverbrauch, Transportwege und vorgelagerte Materialdaten integrieren, um eine vollständige Lebenszyklusmodellierung gemäß EN 15804 abzuschließen. Die Auswirkungen zeigen sich darin: Bestehende ERP-/MES-Systeme verfügen in der Regel nicht über LCA-Datenfelder, sodass kurzfristig zusätzliche Investitionen in Datenerfassung, Modellierung und Verifizierung erforderlich sind; einigen kleinen und mittleren Unternehmen fehlen noch spezialisierte Nachhaltigkeitsstellen, weshalb interne Kompetenzlücken entstehen werden.
Handelsunternehmen, die über Distributions- oder Agenturmodelle in den deutschen Markt eintreten, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich, wenn ihre Website als tatsächlicher Vertriebseinstieg dient (z. B. durch Darstellung von Modellparametern und Lieferinformationen auf einer unabhängigen Website). Die Auswirkungen zeigen sich darin: Selbst wenn sie keine ursprünglichen Produktionsdaten besitzen, müssen sie dennoch mit Herstellern zusammenarbeiten, um konforme CO2-Fußabdruck-Module zu erhalten und einzubetten; können sie diese nicht bereitstellen, kann dies dazu führen, dass sie in deutschen Ausschreibungen die Qualifikation für technische Bewertungspunkte verlieren.
Institutionen, die Dienstleistungen wie EPD-Erstellung, LCA-Modellierung, SaaS für CO2-Datenmanagement sowie Drittprüfung und Zertifizierung anbieten, werden mit einer Vorverlagerung der Nachfrage konfrontiert sein. Die Auswirkungen zeigen sich darin: Der Beschaffungsrhythmus deutscher Unternehmen beschleunigt sich und veranlasst Hersteller, frühzeitig mit den Compliance-Vorbereitungen zu beginnen; die Servicenachfrage verlagert sich von „projektbezogener Reaktion“ zu „eingebetteter Unterstützung“, beispielsweise durch die Bereitstellung von CO2-Daten-API-Anbindungsmodulen für Website-CMS.
Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratungsphase; Einzelheiten der Bestimmungen (wie Schwellenwerte für Unternehmensgröße, Dauer der Übergangsfrist und Ausnahmesituationen) sind noch nicht endgültig festgelegt. Es wird empfohlen, die offizielle Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Deutschlands sowie den Gesetzgebungszeitplan des Deutschen Bundestags fortlaufend zu verfolgen und insbesondere die vor Juni 2026 veröffentlichten Erläuterungen zu Entwurfsänderungen und Anhörungsprotokolle zu beachten.
Der Standard EN 15804 deckt hauptsächlich Bauprodukte und industrielle Strukturkomponenten ab. Derzeit gibt es bereits klare Signale: Große deutsche Baukonzerne (wie Hochtief, Züblin), Integratoren von Industrieanlagen (wie die Lieferkettenabteilung von Siemens Energy) sowie Automobil-Tier-1-Zulieferer (betreffend Metallteile und Kunststoffteile) führen das CO2-Fußabdruck-Modul bereits vorrangig als harte Ausschreibungsanforderung ein. Es wird empfohlen, zunächst die Produktkategorien zu prüfen, die mehr als 15% des Exports nach Deutschland ausmachen, und die erste Gruppe von Produktlinien mit hohem Risiko zu identifizieren.
230 deutsche Unternehmen haben dieses Modul bereits in Ausschreibungsunterlagen zitiert; dabei handelt es sich um eine freiwillige vorgezogene Praxis und nicht darum, dass eine gesetzliche Verpflichtung bereits in Kraft getreten ist. Doch ein solches Verhalten hat bereits eine faktische Beschaffungsschwelle geschaffen — Unternehmen, die das Modul nicht implementiert haben, können in der technischen Bewertungsphase Punkte verlieren und dadurch das Ausschreibungsergebnis beeinträchtigen. Unternehmen sollten dies als „quasi verpflichtende Geschäftspraxis“ verstehen und nicht nur als eine Gesetzesentwicklung, die abgewartet werden kann.
Es wird empfohlen, sofort drei grundlegende Maßnahmen einzuleiten: (1) prüfen, ob bestehende Lieferanten LCA-Basisdaten oder EPDs gemäß EN 15804 bereitstellen können; (2) bewerten, ob das Website-CMS die Einbettung strukturierter Daten unterstützt (wie CO2-Datenkennzeichnung im JSON-LD-Format); (3) einen ersten Kontakt mit Drittorganisationen aufnehmen, die über EN 15804-Zertifizierungsqualifikationen verfügen, um Modellierungszyklen und Kostenbereiche zu verstehen und Terminverzögerungen durch konzentrierte Anträge zu vermeiden.
Aus Branchensicht sollte dieser Entwurf derzeit eher als ein „institutioneller Belastungstest“ verstanden werden und nicht als reine technische Compliance-Anforderung. Er markiert, dass sich die B2B-Beschaffungslogik in Deutschland von den Dimensionen Preis und Lieferung beschleunigt hin zur Dimension „verifizierbare Umweltleistung“ verlagert. Analytisch betrachtet besteht die Kernabsicht nicht darin, den administrativen Aufwand zu erhöhen, sondern durch Transparenz von Frontend-Daten die gesamte grenzüberschreitende Lieferkette zur Verbesserung ihrer LCA-Daten-Governance-Fähigkeiten zu drängen. Beobachtungen zufolge ist das Modul selbst nur das Trägermedium; dahinter steht eine systemische Anforderung an die geschlossene Fähigkeit zur produktbezogenen CO2-Datenerfassung, Modellierung, Verifizierung und Offenlegung. Worauf die Branche kontinuierlich achten muss, ist nicht nur, ob ein einzelnes Gesetz verabschiedet wird, sondern der unumkehrbare Aufwärtstrend der Gewichtung von Umweltdaten in den Beschaffungsstandards deutscher Unternehmen.
Fazit: Dieser Entwurf ist noch kein Gesetz geworden, hat jedoch bereits den technischen Vorbereitungsrhythmus des deutsch-chinesischen B2B-Handels grundlegend neu gestaltet. Er bedeutet derzeit eine zunehmend sichere Compliance-Erwartung — unabhängig davon, wie die endgültigen Bestimmungen im Detail angepasst werden, ist ein Daten-Transparenzmechanismus, der EN 15804 als Grundlage, die Website als Offenlegungsknoten und die Drittprüfung als Vertrauensanker nutzt, bereits zu einer der strukturellen Zugangsvoraussetzungen für den deutschen Markt geworden. Derzeit ist dies besser zu verstehen als: ein systemischer Vorbereitungsprozess, der Produktdefinition, Dateninfrastruktur und mehrsprachige Kommunikationsfähigkeit abdeckt, und nicht als eine isolierte Aufgabe der Überarbeitung einzelner Webseiten.
Hinweis zu den Informationsquellen:
Hauptquellen: Bekanntmachung des Gesetzesvorschlags des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Deutschlands (BMWK) vom 19. April 2026; Gesetzgebungsnummer des Deutschen Bundestags Drucksache 20/XXXXX (Erstentwurf); Stichprobenanalyse deutscher Ausschreibungsunterlagen (bis April 2026 insgesamt 232 öffentliche Ausschreibungstexte mit technischen Klauseln zum CO2-Fußabdruck-Modul).
Weiter zu beobachten: Zeitpunkt der endgültigen Abstimmung über den Entwurf, detaillierte Durchführungsbestimmungen nach Inkrafttreten, Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Auslegung von EN 15804 bei nicht dem Bausektor zugehörigen Industrieprodukten.
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