Erste Runde der Stellungnahmen
A: Erscheint in Form von Bildern und Videos auf verschiedenen Websites und Apps.
B: Kann die Aufmerksamkeit der Nutzer durch visuelle Elemente auf sich ziehen.
C: Wird auf den Google-Suchergebnisseiten angezeigt.
D: Kann nach Interessen der Zielgruppe, Standort usw. präzise geschaltet werden.
Abstimmungsrunde
A: „Nicht richtig! Fengmei sagte, es erscheint auf den Suchergebnisseiten, und wir sprechen von der Anzeige auf Websites und Apps – das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Ich denke, Fengmei liegt falsch!“
B: „Genau! Wir sprechen alle von visueller Darstellung, aber Fengmei betont die Suchergebnisseiten – der Unterschied ist zu offensichtlich, ich stimme auch für Fengmei!“
Fengmei: „Ach du meine Güte! Ich finde, Yantings Aussage zu den Schaltformen ist zu oberflächlich. Ich stimme für Yanting, vielleicht ist er/sie ja der/diejenige, der/die für Audio-Visuelle Verwirrung verantwortlich ist!“
D: „Fengmeis Beschreibung hat nichts mit unserer Kern-Darstellungsmethode zu tun – versucht nicht, durchzukommen, ich stimme definitiv für Fengmei!“
Am Ende wurde C wegen drei Stimmen eliminiert, und der einfache Bürger gewann mühelos.
Zusammenfassung: Der Richter hob die kleine schwarze Tafel und erklärte: „A, B und D sprachen von Bild-/Videodarstellung, visueller Anziehung und präziser Schaltung – das sind die Merkmale von Google Display-Anzeigen. Fengmei meinte das Erscheinen auf Suchergebnisseiten, was zu Google Suchanzeigen gehört, die durch Suchbegriffe der Nutzer ausgelöst werden.“ Der Unterschied ist noch immer groß. Folgt uns, um mehr über Wissen zur Außenhandelsförderung zu erfahren!
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