Mit der Entwicklung des mobilen Internets ist es unvermeidlich, Bilder auf Websites, in sozialen Netzwerken oder Blogs zu teilen. Doch damit einhergehend gibt es immer mehr Urheberrechtsstreitigkeiten.
Besonders bei Bildrechtsverletzungen kommt es häufig zu hohen Schadensersatzforderungen, was keine Seltenheit mehr ist.
Das chinesische „Urheberrechtsgesetz“ schützt auch Bilder urheberrechtlich. Egal, ob der Rechteinhaber wegen einer Verletzung klagt oder der Verletzer wegen verschiedener Verstöße verklagt wird, kann dies für Einzelpersonen und Unternehmen finanzielle Verluste, Rufschädigung und andere negative Auswirkungen unterschiedlichen Ausmaßes zur Folge haben.
Doch als Unternehmen, ob Designer oder normale Mitarbeiter, kommt man im Arbeitsalltag kaum um die Nutzung von Bildern herum. Wie kann man also Urheberrechtsverletzungen vermeiden?
1. Bilder aus dem Internet nicht willkürlich verwenden
Bei der Nutzung von Bildern aus dem Internet muss darauf geachtet werden, ob sie urheberrechtlich gekennzeichnet sind. Bilder, die über Suchmaschinen oder kostenlose Websites heruntergeladen werden, stammen aus verschiedenen Quellen und können versteckte Urheberrechtsprobleme bergen.
2. Eigenmächtige Bearbeitung oder Veränderung von Bildern ist ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung
Das „Urheberrechtsgesetz“ unterscheidet zwischen Persönlichkeitsrechten und Vermögensrechten des Urhebers. Zu den Vermögensrechten gehören unter anderem das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht und das Veröffentlichungsrecht. Die Nutzung von Bildern ohne Erlaubnis des Urhebers, insbesondere deren Veränderung, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, solange das Originalwerk erkennbar bleibt.
3. Bei kommerzieller Nutzung muss die Urheberschaft geklärt und die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt werden; bei nicht-kommerzieller Nutzung müssen Bildquelle und Urheber angegeben werden
Artikel 22 des „Urheberrechtsgesetzes“ listet 12 Fälle auf, in denen Werke ohne Erlaubnis und Vergütung genutzt werden dürfen, jedoch müssen Urheber und Werkname angegeben werden. Selbst bei „nicht-kommerzieller Nutzung“ kann dies außerhalb des zulässigen Rahmens eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
4. Auch bei gekauften Bildern ist Vorsicht geboten, da diese zwischen persönlicher und kommerzieller Nutzung unterscheiden. Die Nutzung eines für den Privatgebrauch erworbenen Bildes für geschäftliche Zwecke kann ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
5. Für hochwertige Originalbilder empfiehlt es sich, Designer, Illustratoren oder Fotografen zu beauftragen und die Nutzungsrechte vertraglich zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Für einfachere Anforderungen können mit professioneller Software wie PS selbst erstellte Originalbilder genutzt werden, die keine Urheberrechtsprobleme aufwerfen.
Die willkürliche Nutzung von Bildern beim Aufbau einer Website kann ebenfalls Urheberrechte verletzen! Daher muss die Bildherkunft eindeutig geklärt werden, ansonsten kann man wegen Verletzung fremder Urheberrechte verklagt werden.
Um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, ist es wichtig, sicherzustellen, dass Sie berechtigt sind, die von Ihnen verwendeten Bilder zu nutzen. Wenn Sie die Erstellung Ihrer Website einer spezialisierten Agentur oder Designfirma überlassen, entbindet Sie das „Urheberrechtsgesetz“ nicht von der Verantwortung, falls die gelieferten Bilder Urheberrechte verletzen. Bei der eigenständigen Erstellung einer Website sollten Sie möglichst eigene Originalwerke oder Werke nutzen, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, oder auf kostenlose Inhalte wie Texte, Bilder, Werke oder Videos zurückgreifen, die von ihren Urhebern zur Nutzung freigegeben wurden. Die autorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Dritter ist eine sichere Methode, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und Ihre Website sowie deren Inhalte vor Klagen zu schützen.
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