Beim Aufbau einer marketingorientierten Website sollte zunächst für jeden Vorteil festgelegt werden, durch welche Belege er gestützt wird, unter welchen Bedingungen er gilt und wo die Grenzen seiner Formulierung liegen. Erst danach sollte die KI den Text ausarbeiten. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung jede Aussage zu Leistung, Lieferung, Leistungsumfang und Ergebnissen einzeln. Für unbelegte Inhalte müssen zunächst ergänzende Informationen eingeholt werden; Lücken dürfen nicht mit „branchenüblichen Aussagen“ gefüllt werden.
Am häufigsten werden Tatsachen unmerklich überhöht: Aus „anpassbar“ wird „setzt jeden Wunsch um“, aus „verfügt über eine bestimmte Funktion“ wird „führt nach der Nutzung garantiert zu einem bestimmten Ergebnis“. Der Text mag flüssig klingen, doch das Versprechen hat sich bereits verändert.
Wenn Sie der KI einfach eine Broschüre zum Weiterschreiben geben, können vorhandene vage Aussagen noch weiter aufgebläht werden. Sicherer ist es, eine Grundlage für die Produktvorteile anzulegen, in der jede Information auf gültige Unterlagen zurückgeführt werden kann. Diese Grundlage sollte mindestens die ursprüngliche Tatsache, ihre Quelle, den Geltungsbereich, das Aktualisierungsdatum und die Schlussfolgerungen enthalten, die nicht erweitert werden dürfen.
Die Aussage „unterstützt mehrsprachige Websites“ ist beispielsweise nicht eindeutig genug: Werden lediglich Sprachversionen verwaltet oder ist auch eine Übersetzungsleistung enthalten? Umfasst dies Produktseiten, Formularhinweise und System-E-Mails? Wenn die Unterlagen nur die Verwaltung von Sprachversionen bestätigen, darf daraus nicht „professionelle Lokalisierung der gesamten Website“ werden.
Bei widersprüchlichen Angaben sollten zunächst Version und Gültigkeitszeitraum geprüft werden. Funktionen aus älteren Angeboten, noch nicht eingeführte Funktionen und Leistungen, die nur für bestimmte Projekte erbracht werden, gehören nicht ungeprüft auf allgemeine Seiten.
Die Aufforderung „authentisch, professionell und conversionstark“ ist als Vorgabe zu ungenau. Legen Sie ausdrücklich fest, dass Satzbau und Reihenfolge angepasst, Verwendungszwecke erläutert und Absätze strukturiert werden dürfen. Neue Kennzahlen, Kundenbewertungen, Zertifizierungen, Vergleichsaussagen und Erfolgsversprechen müssen dagegen ausgeschlossen werden. Fehlen Informationen, soll die KI offene Punkte im internen Entwurf kennzeichnen und nichts eigenständig ergänzen.
Eine Aufgabenstellung könnte lauten: „Verfassen Sie den Seiteninhalt ausschließlich auf Grundlage der beigefügten Vorteilsübersicht. Übernehmen Sie alle Anwendungsbedingungen und Grenzen des Leistungsumfangs. Formulieren Sie Funktionsbeschreibungen nicht als Erfolgsgarantien um. Führen Sie unbelegte Tatsachen als offene Prüfpunkte auf und nehmen Sie sie nicht in den Haupttext auf. Fügen Sie außerdem eine interne Zuordnungstabelle der Fakten bei, in der die Quelle jeder Aussage angegeben ist.“
Die Zuordnungstabelle dient der internen Prüfung; veröffentlicht wird nur der verifizierte Haupttext. Bei konkreten Modellen, Leistungspaketen oder unterschiedlichen Versionen sollten Sie bei jeder Erstellung nur die jeweils relevanten Unterlagen eingeben. So wird verhindert, dass die KI Vorteile mehrerer Versionen zu einer einzigen Seite zusammenfügt.
Eine verfälschte Darstellung zeigt sich nicht immer in erfundenen Zahlen. Sie kann sich auch in einer falschen Kausalität verbergen. „Individuelle Seitentitel und Beschreibungen können festgelegt werden“ ist eine Funktionsbeschreibung. „Erleichtert die Konfiguration der Suchdarstellung passend zum Thema der jeweiligen Seite“ beschreibt einen plausiblen Anwendungszweck. „Garantiert bessere Suchrankings“ geht dagegen über das hinaus, was sich mit dieser Funktion belegen lässt.
Bei der Prüfung können Sie wichtige Aussagen in drei Teile aufgliedern: „Was wird bereitgestellt – unter welchen Bedingungen wird es genutzt – welche Arbeit kann es unterstützen“. Geht es am Ende um Umsatz, Kundengewinnung oder Rankings, müssen weitere Belege gesucht werden. Das Vorhandensein einer Funktion ersetzt keinen Nachweis ihrer Wirkung.

Der folgende hypothetische Vergleich dient dazu, die Grenzen einer Formulierung zu erkennen:
Achten Sie auch auf verallgemeinernde Wörter wie „alle“, „dauerhaft“ und „ohne Hürden“. Prüfen Sie nach dem Entfernen dieser Wörter erneut, ob die Aussage weiterhin eine bedingungslose Gültigkeit suggeriert. Eine bloße Ersetzung einzelner Wörter reicht nicht aus.
Auch mit präziseren Formulierungen muss die Seite konkrete Fragen beantworten. Statt wiederholt „effizient, intelligent, wirksam“ zu schreiben, sollten Sie erläutern, welches Hindernis eine Funktion beseitigt, welche Informationen benötigt werden, welche Leistungen die Lieferung umfasst und in welchen Fällen eine zusätzliche Konfiguration erforderlich ist. Solche Angaben machen das Thema der Seite verständlicher und verringern wiederholte Rückfragen während der Beratung.
Keywords sollten natürlich und passend zu den tatsächlichen Inhalten verwendet werden. Wenn es auf der Seite um KI-generierte Inhalte geht, erläutern Sie konkret die Zusammenstellung der Informationen, die Faktenprüfung und den Veröffentlichungsprozess. Unpassende Leistungen müssen nicht eingefügt werden, nur um weitere Suchbegriffe abzudecken. Titel, Zwischenüberschriften und Zusammenfassungen sollten dieselben Aussagen verwenden: Es darf nicht sein, dass der Haupttext Bedingungen nennt, während der Titel ein uneingeschränktes Versprechen gibt.
Bei mehrsprachigen Seiten muss besonders darauf geachtet werden, dass Übersetzungen die Versprechen nicht verstärken. Einschränkungen wie „unterstützt“, „optional“ und „unter bestimmten Bedingungen“ müssen zusammen mit dem jeweiligen Vorteil übertragen werden. Prüfen Sie beim Gegenlesen sowohl den Ausgangstext als auch die Übersetzung; entscheidend ist nicht allein, ob die Übersetzung flüssig klingt.
Bewahren Sie nach der Freigabe der Seite die Textversion zusammen mit den zugehörigen Unterlagen auf. Wenn Funktionen, Pakete oder Leistungsumfang geändert werden, aktualisieren Sie zunächst die Grundlage und passen Sie anschließend Produktseiten, Landingpages und relevante Zusammenfassungen an. So wird vermieden, dass nur eine Stelle geändert wird, während andere Seiten weiterhin veraltete Versprechen enthalten.
Wenn häufig die Rückfrage kommt: „Stand auf der Seite nicht, dass das bereits enthalten ist?“, sollten Sie die konkrete Formulierung ermitteln, die das Missverständnis ausgelöst hat, und prüfen, ob ähnliche Seiten dieselbe Formulierung verwenden. Nehmen Sie solche Aussagen in die Vorgaben für künftige Inhalte auf. Nur so lässt sich verhindern, dass sich dieselbe Verzerrung in umfangreich erstellten Inhalten wiederholt.
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