Detaillierte Regelungen für den elektronischen Zahlungsverkehr in Vietnam: Ausländische B2B-Websites müssen die Abrechnung in VND/USD als Doppelwährung unterstützen

Veröffentlichungsdatum:20-07-2026
Autor:Eyingbao
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Detaillierte Regelungen für den elektronischen Zahlungsverkehr in Vietnam: Ausländische B2B-Websites müssen die Abrechnung in VND/USD als Doppelwährung unterstützen und die SBV-Zertifizierungsanforderungen erfüllen, andernfalls kann die Berechtigung für die Beschaffung durch staatliche Unternehmen und die Aufnahme in deren Whitelist verloren gehen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Aspekte von unabhängigen Websites, Angebotserstellung, Zahlungsabwicklung und Compliance, damit Unternehmen frühzeitig den vietnamesischen Markt erschließen können.
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Am 19. Juli 2026 zeichnen sich im Zusammenhang mit den ergänzenden Umsetzungsanforderungen des neuen vietnamesischen „Gesetzes über den elektronischen Handel“ deutlichere Hinweise auf eine konkrete Umsetzung ab. Nach den bisher veröffentlichten Informationen wird die Abwicklung für internationale B2B-Websites, die Produkte an vietnamesische Unternehmen verkaufen, künftig nicht mehr nur eine geschäftliche Organisationsfrage sein, sondern als klare Compliance-Voraussetzung gelten, wenn der Zugang zu Beschaffungslisten vietnamesischer Staatsunternehmen angestrebt wird. Für Exportunternehmen, Betreiber von eigenständigen Websites, Teams für die Beschaffungsanbindung sowie für die Koordination grenzüberschreitender Zahlungen und Lieferungen ist diese Veränderung besonders relevant, da sie unmittelbar die Angebotsgestaltung, Zahlungswege, Beschaffungszulassung und Rückverfolgbarkeit von Transaktionen betrifft.

越南细化电子交易规则,境外B2B站需接入VND|USD双币结算

Klare Signale durch die Veröffentlichung der Detailregelungen

Die bestätigten Informationen zeigen, dass das vietnamesische Ministerium für Industrie und Handel am 19. Juli 2026 die Umsetzungsbestimmungen zu Artikel 12 des „Gesetzes über den elektronischen Handel“ veröffentlicht hat. Diese Bestimmungen verlangen, dass alle internationalen B2B-Websites, die Produkte an vietnamesische Unternehmen verkaufen, ein von der State Bank of Vietnam (SBV) zertifiziertes Echtzeit-Abwicklungs-Gateway für zwei Währungen integrieren.

Nach der Zusammenfassung muss dieses Abwicklungs-Gateway eine synchrone Preisangabe in VND und USD, die Fixierung von Wechselkursen sowie die Nachverfolgung grenzüberschreitender Zahlungen unterstützen. Websites, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nach den bestätigten Ergebnissen nicht in die Beschaffungs-Whitelist vietnamesischer Staatsunternehmen aufgenommen werden.

Die Veränderungen betreffen zunächst den Transaktionszugang und die Beschaffungszulassung

Betreiber eigenständiger Websites zur Kundengewinnung bei vietnamesischen Unternehmen

Aus Branchensicht sind internationale Verkäufer, die über eigenständige Websites Anfragen, Angebote und Bestellungen vietnamesischer Unternehmen bearbeiten, am unmittelbarsten betroffen. Der Grund ist, dass die aktuelle Veränderung die Zahlungs- und Abwicklungsfähigkeit der Website direkt mit dem Ergebnis der Beschaffungszulassung verknüpft. Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf den Zahlungseingang, sondern erstrecken sich auch auf die Darstellung von Angeboten auf der Website, den Bestellprozess und die Fähigkeit zur Zahlungsverfolgung. Für die betreffenden Unternehmen ist daher nicht mehr nur entscheidend, ob grenzüberschreitende Zahlungen unterstützt werden, sondern auch, ob ein von der SBV zertifiziertes Echtzeit-Abwicklungs-Gateway für zwei Währungen angebunden ist und ob die Website die Anforderungen an synchrone Preisangaben in VND und USD, Wechselkursfixierung und Transaktionsverfolgung erfüllt.

Exportunternehmen, die auf Beschaffungsmöglichkeiten staatlicher Unternehmen angewiesen sind

Für Exportunternehmen, die Zugang zum Beschaffungssystem vietnamesischer Staatsunternehmen anstreben, kann diese Regeländerung den Marktzugang beeinflussen. Nach derzeitigem Stand könnten Verkaufs- und Verhandlungsfähigkeiten neben der Qualifikation für die Whitelist und der Anbindung der Website an das Abwicklungssystem künftig nicht mehr ausreichen; auch die Online-Transaktionsinfrastruktur selbst könnte zu einer Vorbedingung werden. Unternehmen sollten besonders darauf achten, ob bei Ausschreibungen, Zulassungen, der Lieferantenregistrierung oder der Einreichung von Beschaffungsunterlagen zusätzliche Anforderungen zur Prüfung entsprechender Schnittstellen, Zahlungswege oder Tracking-Funktionen eingeführt werden.

Geschäftsteams für Beschaffung, Abstimmung und Lieferkoordination

Auch Teams für die Beschaffungsanbindung, Auftragsverwaltung, Finanzabwicklung und Lieferkoordination werden davon betroffen sein. Synchrone Preisangaben in zwei Währungen und die Wechselkursfixierung wirken sich unmittelbar auf Angebotsunterlagen, die Vertragskommunikation, die Auftragsbestätigung und die Abstimmung von Zahlungseingängen aus. Die Nachverfolgung grenzüberschreitender Zahlungen kann wiederum die Bestätigung des Zahlungsstatus, Prüfprotokolle und die Bearbeitung von Kundendienststreitigkeiten beeinflussen. Derzeit ist besonders wichtig, ob Unternehmen die Preisangaben im Frontend, das Zahlungs-Gateway, das Auftragssystem und die Finanzabstimmung bereits als einheitliches Compliance-Thema behandeln, statt sie isoliert zu verwalten.

Dienstleister für Zahlungen, Systemanbindung und Compliance-Unterstützung

Für Unternehmen aus den Bereichen Supply-Chain-Services, technische Dienstleistungen und Compliance-Unterstützung bedeutet diese Veränderung, dass sich die Kundenanforderungen möglicherweise auf die Anbindung des Abwicklungs-Gateways, die Nachverfolgung der Transaktionskette und die Vorbereitung ergänzender Unterlagen für die Beschaffungszulassung konzentrieren. Bei solchen Leistungen geht es nicht nur um die technische Bereitstellung, sondern auch darum, ob der Kunde die formalen Anforderungen des Beschaffers erfüllt. Daher werden die späteren Umsetzungswege, die Verfahren zur Zertifizierungsprüfung und die Dokumentationsanforderungen zu entscheidenden Faktoren bei der Leistungserbringung.

Auf welche praktischen Fragen sollten Unternehmen jetzt besonders achten?

Zunächst prüfen, ob das Abwicklungs-Gateway über die erforderliche Zertifizierung verfügt

Aus praktischer Sicht müssen Unternehmen zunächst prüfen, ob ihre bestehenden Lösungen für Zahlungseingänge oder Zahlungen in den Geltungsbereich eines von der SBV zertifizierten Echtzeit-Abwicklungs-Gateways für zwei Währungen fallen. Die vorliegenden Informationen bestätigen lediglich das Bestehen einer Zertifizierungsanforderung, enthalten jedoch keine detaillierteren Angaben zu Prüfverfahren, Schnittstellenlisten oder alternativen Wegen. Dieser Punkt sollte daher derzeit als Compliance-Thema verstanden werden, das schnell verifiziert werden muss, und nicht als Frage der technischen Auswahl, die sich allein aus bisherigen Erfahrungen ableiten lässt.

Prüfen, ob Angebots- und Zahlungswege synchrone Währungen und Wechselkursfixierung abbilden

Die bestätigten Anforderungen betreffen nicht nur den Zahlungseingang, sondern auch synchrone Preisangaben in VND und USD sowie die Fixierung des Wechselkurses. Unternehmen sollten daher prüfen, ob die Darstellung auf der Website, die Erstellung von Angeboten, die Auftragsbestätigung und die Einleitung der Zahlung eine konsistente Darstellung gewährleisten. Wenn die Preisangaben im Frontend und das Abwicklungsergebnis nicht übereinstimmen, können bei der Beschaffungsprüfung, der Abstimmung oder der Vertragserfüllung Compliance- und Umsetzungsrisiken entstehen. Da die Zusammenfassung der Detailregelungen keine konkreten Formatvorgaben enthält, sollten die betreffenden Unternehmen derzeit vor allem ihre Prozesse überprüfen und die Systeme vorbereiten.

Auf neue Formulierungen in Beschaffungsunterlagen und Whitelist-Zulassungsdokumenten achten

Da Websites, die die Anforderungen nicht erfüllen, nicht in die Beschaffungs-Whitelist vietnamesischer Staatsunternehmen aufgenommen werden dürfen, sollte fortlaufend beobachtet werden, ob in Beschaffungsanträgen, Lieferantenregistrierungen, Ausschreibungsunterlagen oder Qualifikationsprüfungen künftig Formulierungen zu Abwicklungsschnittstellen, Zahlungsverfolgung oder Zertifizierungsnachweisen erscheinen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte dies nicht als bereits vollständig umgesetzte einheitliche Dokumentationsanforderung dargestellt werden. Für Unternehmen, die auf Aufträge vietnamesischer Staatsunternehmen angewiesen sind, ist es jedoch bereits eine Prüfungsrichtung, auf die sie sich frühzeitig vorbereiten sollten.

Die Zahlungsverfolgung in die Verwaltung von Liefer- und After-Sales-Protokollen integrieren

Da die Nachverfolgung grenzüberschreitender Zahlungen ausdrücklich in die bestätigten Anforderungen aufgenommen wurde, besitzt die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen bei dieser Regeländerung eine klare Bedeutung. Bei der internen Vorbereitung sollten Unternehmen zunächst prüfen, ob Aufzeichnungen zum Zahlungsstatus, die Zuordnung von Bestellungen, die Abstimmung von Streitfällen und After-Sales-Protokolle nahtlos miteinander verknüpft werden können. Entscheidend ist hier der Beobachtungsfokus und nicht die Ableitung eines konkreten Speicherformats, da die vorliegenden Informationen keine weitergehenden Umsetzungsdetails enthalten.

Es wirkt eher wie eine gleichzeitige Verschärfung der Beschaffungs-Compliance und der Transaktionsinfrastruktur

Die Informationen sollten nicht lediglich als Anforderung zur Aufrüstung von Zahlungsfunktionen verstanden werden. Sie weisen vielmehr auf eine konkretere Richtung der Regeländerung hin: Bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen mit vietnamesischen Unternehmen wird die Abwicklungsfähigkeit der Website in den Prüfungsrahmen für Beschaffungszulassung und Transaktions-Compliance aufgenommen. Insbesondere das Ergebnis, dass eine Aufnahme in die Beschaffungs-Whitelist vietnamesischer Staatsunternehmen ausgeschlossen sein kann, verleiht dieser Anforderung eine deutlich umsetzungsorientierte Bedeutung.

Gleichzeitig weist die derzeitige Beobachtung darauf hin, dass die Veränderung zwar bereits klare Zugangsschwellen erkennen lässt, die konkrete Art und Weise des Compliance-Nachweises durch Unternehmen, die Darstellung in Beschaffungsunterlagen und die Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen jedoch weiterhin dynamisch sind. Mit anderen Worten: Es handelt sich nicht mehr um eine rein politische Orientierung, aber bis zu einer vollständigen unternehmensbezogenen Umsetzungsliste können noch offene Punkte bestehen.

Derzeit sollten klare Zugangsschwellen und die laufende Beobachtung parallel betrachtet werden

Zusammenfassend sendet diese Detailregelung ein starkes Umsetzungssignal: Wenn eine internationale B2B-Website Produkte an vietnamesische Unternehmen verkauft, steht die Fähigkeit zur Abwicklung bereits in direktem Zusammenhang mit der Beschaffungszulassung. Für die betreffenden Unternehmen liegen die Auswirkungen zunächst bei den Systemen der eigenständigen Website, der Angebotslogik, den Zahlungswegen, der Beschaffungsanbindung und der Vorbereitung von Compliance-Unterlagen und nicht nur bei einer allgemeinen Markteinschätzung.

Bei einer sachlichen Betrachtung sollte diese Information derzeit als Regeländerung verstanden werden, bei der die Zugangsschwelle bereits klar ist, die Umsetzungsdetails jedoch weiterhin beobachtet werden müssen. Unternehmen sollten sie weder als gewöhnliche Anpassung einer Zahlungsfunktion behandeln noch ohne weitere Vorgaben eigenständig ausweiten. Stattdessen sollten sie die weitere Entwicklung der Zertifizierungsprüfung, Änderungen in den Beschaffungsunterlagen und Rückmeldungen aus der praktischen Umsetzung kontinuierlich verfolgen.

Grundlage dieses Beitrags und weitere Prüfungsrichtung

Dieser Beitrag wurde auf Grundlage des vom Nutzer bereitgestellten Informationstitels, des Zeitpunkts des Ereignisses und der Ereigniszusammenfassung erstellt. Der bestätigte Sachverhaltsumfang beschränkt sich auf: die am 19. Juli 2026 veröffentlichten Umsetzungsbestimmungen zu Artikel 12 des „Gesetzes über den elektronischen Handel“, den Anwendungsbereich internationaler B2B-Websites, die Produkte an vietnamesische Unternehmen verkaufen, die Anforderung eines von der SBV zertifizierten Echtzeit-Abwicklungs-Gateways für zwei Währungen, die Unterstützung synchroner Preisangaben in VND und USD, der Wechselkursfixierung und der Nachverfolgung grenzüberschreitender Zahlungen durch das Gateway sowie den Ausschluss von Websites, die diese Anforderungen nicht erfüllen, aus der Beschaffungs-Whitelist vietnamesischer Staatsunternehmen.

Bei solchen Ereignissen ist in der Regel zusätzlich eine Querverifizierung anhand offizieller Bekanntmachungen, Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden, Informationen der zuständigen Handelsbehörden, Angaben von Branchenverbänden, Standards oder Umsetzungsdokumenten sowie Berichten autoritativer Medien erforderlich. Da die Eingabe keine konkrete Quelle oder einen offiziellen Link enthält, müssen die betreffenden Originaldokumente und die weitere Auslegung weiterhin überprüft werden. Beobachtet werden sollten insbesondere die weitere Ausarbeitung der politischen Detailregelungen, die Umsetzungswege der SBV-Zertifizierung, Änderungen in Beschaffungs- und Ausschreibungsunterlagen, Rückmeldungen aus der Branche und die tatsächliche Umsetzung durch Unternehmen.

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