Bei der Beschaffung mehrsprachiger Website-Dienstleistungen sollte man neben dem Preis pro 1.000 Wörter auch die Kosten für die Terminologieprüfung, Lokalisierung und laufende Betreuung nach dem Launch berücksichtigen. Hinter dem gleichen Leistungsbegriff „Website-Übersetzung“ können unterschiedliche Angebote stehen: Manche liefern nur den übersetzten Text, andere umfassen auch das Einpflegen der Inhalte, die Prüfung des Layouts und die Abnahme nach dem Launch. Ein niedriger Stückpreis bedeutet nicht unbedingt geringere Gesamtkosten.
Für Unternehmen, die kontinuierlich im Ausland Suchmaschinenmarketing und Werbung betreiben möchten, ist vor allem entscheidend: Wie viel kostet es insgesamt, Inhalte in mehrsprachige Seiten umzuwandeln, die korrekt angezeigt werden, Produkte präzise beschreiben und Kundenanfragen generieren können? Und welche Kosten fallen für spätere Änderungen an?
Die Zeichenanzahl des chinesischen Ausgangstextes, die Wortzahl in der Zielsprache und die vom Modell verarbeiteten Tokens sind unterschiedliche Abrechnungseinheiten. Die technische Abrechnung kann auf Tokens basieren, während der Dienstleister nach der Zeichenanzahl des Ausgangstextes abrechnet – das ist kein Widerspruch. Im Vertrag muss jedoch eindeutig festgelegt sein, welche Berechnungsgrundlage gilt. Auch die Frage, ob Satzzeichen, Zahlen, Code und wiederholte Inhalte mitgerechnet werden, wirkt sich auf die Rechnung aus.
Bei mehrsprachigen Websites sollte insbesondere geklärt werden, wie die Anzahl der Sprachen berechnet wird. Wird derselbe chinesische Inhalt in mehrere Sprachen übersetzt, fallen in der Regel unterschiedliche Übersetzungs- und Prüfaufgaben an. Die Gesamtmenge des Ausgangstextes kann daher nicht einfach mit dem gesamten Lieferumfang gleichgesetzt werden. Auch sollte vorab vereinbart werden, ob wiederkehrende Inhalte wie Navigation, Fußzeilen und Produktdatenvorlagen dedupliziert oder vorhandene Übersetzungen wiederverwendet werden.
Bei einer Angebotsanfrage empfiehlt es sich, allen Dienstleistern dieselbe Inhaltsübersicht mit Angaben zu Seitentypen, Umfang des Ausgangstextes, Zielsprachen, Wiederholungsanteil und Aktualisierungshäufigkeit vorzulegen. Andernfalls unterscheiden sich die Angebote möglicherweise nicht im Preis, sondern im Leistungsumfang.
KI kann schnell einen ersten Entwurf erstellen. Bei Industrieprodukten reicht es jedoch nicht aus, nur zu prüfen, ob die Sätze flüssig klingen. Bezeichnungen für Materialien, Fertigungsverfahren und Einsatzbedingungen müssen ebenfalls stimmen. Wird derselbe Fachbegriff auf Produktseiten, in herunterladbaren Unterlagen und auf Werbe-Landingpages unterschiedlich übersetzt, kann dies bei Kunden zu Missverständnissen über Produktunterschiede führen. Das Erstellen eines Glossars, das Festlegen unzulässiger Übersetzungen sowie Stichprobenprüfungen von technischen Daten und Einheiten erfordern klar zugewiesene Verantwortlichkeiten und einen definierten Arbeitsaufwand.
Lokalisierung bedeutet auch mehr als nur die Sprache zu wechseln. Maßeinheiten, Datumsformate, Lieferumfang und die Formulierung von Anfrage-Buttons müssen möglicherweise an den Zielmarkt angepasst werden. Texte zu Zertifizierungen, Garantien oder Compliance-Zusagen müssen anhand tatsächlicher Unterlagen geprüft werden; das Modell darf solche Angaben nicht eigenständig ergänzen.
Auch der Launch verursacht weitere Kosten: Passen längere Übersetzungen noch in die Buttons? Werden Texte auf Mobilgeräten abgeschnitten? Wurden Texte in Bildern übersehen? Sind Formularhinweise und E-Mail-Benachrichtigungen ebenfalls übersetzt? Bei SEO-relevanten Elementen muss zudem geklärt werden, ob Seitentitel, Beschreibungen, Sprachkennzeichnungen und die Zuordnung von Links zum Leistungsumfang gehören. Eine korrekte Übersetzung allein bedeutet noch nicht, dass die Website erfolgreich abgenommen wurde.

Beim Vergleich von KI-Übersetzungspreisen empfiehlt sich daher eine umfassendere Berechnungsgrundlage: Gesamtkosten im ersten Jahr = Inhaltsaufbereitung und Übersetzung + Terminologieprüfung und Lokalisierung + Implementierung und Tests der Seiten + Aktualisierungen und laufende Betreuung im betreffenden Jahr. Diese Leistungen können in einem Paket enthalten sein oder einzeln berechnet werden. Entscheidend ist, Lücken und doppelte Berechnungen zu vermeiden.
Nicht alle Seiten müssen gleich intensiv geprüft werden. Vorrang sollten zentrale Produktseiten, technische Daten, das Wertversprechen auf der Startseite, Werbe-Landingpages und Inhalte zu Vertragsbedingungen haben. Fehler in solchen Texten beeinträchtigen nicht nur das Leseerlebnis, sondern können auch zu unqualifizierten Anfragen oder Missverständnissen im Verkaufsgespräch führen.
Inhalte mit vielen Wiederholungen und geringem Risiko können nach Festlegung stabiler Terminologieregeln zunächst mit KI übersetzt und anschließend stichprobenartig geprüft werden. Dabei sollte nicht nur die sprachliche Flüssigkeit kontrolliert werden, sondern auch, ob Inhalte fehlen, Zahlen versehentlich geändert oder im Ausgangstext nicht enthaltene Zusagen hinzugefügt wurden. Bei wichtigen Seiten für Suchmaschinenmarketing sollte die Formulierung an das Suchverhalten der lokalen Nutzer angepasst werden. Chinesische Keywords sollten nicht einfach wortwörtlich übertragen werden.
Vor Vertragsabschluss kann eine repräsentative Seitenauswahl mit technischen Daten, Marketingtexten und Formularhinweisen zur Probe übersetzt werden. Ein Vergleich anhand einheitlicher Abnahmekriterien – Terminologiegenauigkeit, Vollständigkeit der Informationen und Darstellung auf der Seite – ist aussagekräftiger als der Vergleich der Übersetzung eines gewöhnlichen Beschreibungstextes.
Wer Website-Erstellung, Übersetzung, SEO und Werbung separat beauftragt, riskiert Lücken bei der Übergabe: Der Übersetzungsdienstleister ist nur für die Texte zuständig, der Website-Anbieter nur für deren Einpflege, und nach dem Launch verlangt der Marketingdienstleister möglicherweise eine Überarbeitung. Nacharbeiten sind nicht unbedingt im ursprünglichen Angebot ausgewiesen, verbrauchen aber Budget und interne Abstimmungszeit. Ein integrierter Service kann solche Reibungsverluste verringern, doch das sollte nicht allein anhand des Begriffs „Komplettservice“ beurteilt werden.
Yiyingbao Information Technology (Beijing) Co., Ltd., 2013 gegründet und mit Hauptsitz in Peking, bündelt KI-gestützte Website-Erstellung, mehrsprachige Websites, SEO und Auslandswerbung in einem Geschäftsbereich. Bei der Bewertung eines solchen Angebots sollte vor allem geklärt werden, ob Übersetzungen zentral im Website-System verwaltet werden können, ob Terminologieänderungen synchronisiert werden und wer Marketingseiten prüft und überarbeitet – nicht nur, wie viele Sprachen unterstützt werden.
Im Vertrag sollte außerdem geregelt sein, wie Änderungen am Ausgangstext berechnet werden, wie Nachbesserungen bei Übersetzungsfehlern von Änderungen des Leistungsumfangs abgegrenzt werden, wie viele Überarbeitungsrunden enthalten sind und welche Reaktionszeiten gelten. Auch sollte festgelegt werden, ob Glossar und Übersetzungen exportiert werden können. Bei noch nicht veröffentlichten Produktunterlagen müssen zudem die Vereinbarungen zur Datennutzung, Speicherung und Löschung geklärt werden.
Bei der nächsten Angebotsanfrage sollten Sie den Anbieter bitten, sowohl ein Angebot für den ersten Launch als auch die Abrechnungsregeln für laufende Aktualisierungen vorzulegen und nicht enthaltene Leistungen ausdrücklich aufzuführen. Erst wenn Leistungsumfang, Prüfverantwortung und Betreuungskosten klar sind, lässt sich der Preis pro 1.000 Wörter sinnvoll vergleichen.
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