Ab dem 15. August 2026 tritt der EU-Obligatorische Erlass zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vollständig in Kraft. Nach den im Rahmen dieser Mitteilung bereitgestellten Informationen gilt die Regelung für vier Kategorien von Exportgütern: Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Textilien. Chinesische Außenhandelsunternehmen, die in der EU verkaufen, müssen auf der Startseite ihrer unabhängigen Website und auf den Produktseiten deutlich die EPR-Registrierungsnummer, einen Link zur Konformitätserklärung sowie Informationen zum bevollmächtigten Vertreter angeben. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann dies zu Risiken wie der Entfernung von Produkten von Plattformen oder der Beschlagnahmung von Waren durch den Zoll führen.
Das bedeutet, dass sich die EPR-Anforderungen nicht mehr nur auf die Registrierung und Meldung als interne Compliance-Aufgaben beschränken, sondern zunehmend auf die nach außen gerichtete Präsentation und die Transaktionskonversion von Unternehmen verlagert werden. Für Verkäufer, die zur Kundengewinnung, zur Bearbeitung von Anfragen und zum Aufbau von Kundenvertrauen auf unabhängige Websites angewiesen sind, wird die Website selbst zunehmend zu einem Bestandteil der Compliance-Prüfung.

Nach den derzeit vorliegenden Informationen wirkt sich diese Anforderung unmittelbar auf die Effizienz der Online-Due-Diligence aus, die Einkäufer in wichtigen Märkten wie Deutschland, Frankreich und Italien bei der Prüfung von Lieferantenqualifikationen durchführen. In der Vergangenheit konnten Einkäufer Compliance-Unterlagen möglicherweise per E-Mail, als Anlage oder im weiteren Austausch prüfen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelung wird es die erste Einschätzung der Einkaufsseite unmittelbarer beeinflussen, ob auf der Startseite und den Produktseiten einer Website klare, sichtbare und zugängliche Compliance-Informationen vorhanden sind.
Das Signal dieser Veränderung ist eindeutig: Im Online-Handelsumfeld für den EU-Markt werden „überprüfbare Compliance-Informationen“ zunehmend als grundlegender Bestandteil der Darstellung betrachtet und nicht mehr nur als ergänzende Dokumente nach dem Geschäftsabschluss. Für Einkäufer kann dies den Auswahlprozess verkürzen; für Verkäufer bedeutet es, dass die Verbindung zwischen Website-Inhalten, Seitenstruktur und rechtlicher Compliance enger wird.
Nach dem Wortlaut der vorliegenden Regelung betrifft die größte Auswirkung nicht einzelne Plattformaktivitäten, sondern die gesamte Online-Vertriebskette eines Unternehmens in Richtung EU. Insbesondere Unternehmen, die ihre unabhängige Website als Markendarstellung, Eingang für Anfragen oder Produktkatalog nutzen, müssen zwei Aspekte erneut prüfen: Erstens, ob das Unternehmen über die erforderliche Compliance-Grundlage für die jeweilige Kategorie verfügt; zweitens, ob diese Informationen bereits klar in die Website-Seiten eingebunden sind, anstatt nur in internen Dokumenten oder in der Offline-Kommunikation vorzuliegen.
Für Außenhandelsteams können sich die Auswirkungen zunächst in mehreren Bereichen zeigen: bei einer möglicherweise sorgfältigeren Prüfung der Website vor dem Launch, bei der Frage, inwieweit der Vertrauensaufbau beim Erstbesuch eines Einkäufers von der Vollständigkeit der Seiteninformationen abhängt, sowie bei der möglichen Verstärkung von Zoll- und Plattformrisiken durch fehlende Angaben auf der Website. Selbst wenn ein Unternehmen bereits bestimmte Compliance-Vorbereitungen abgeschlossen hat, kann eine unklare Darstellung zu Effizienzverlusten in der frühen Phase der Transaktion führen.
Bemerkenswert an dieser Veränderung ist, dass sie die unabhängige Website vom reinen „Marketinginstrument“ zunehmend zu einer „Schnittstelle für Qualifikationen“ macht. Die Startseite und die Produktseiten dienen nicht nur der Präsentation von Produkten und Marken, sondern müssen auch die Funktionen der Compliance-Offenlegung, der Identifizierung und der Erläuterung von Verantwortlichkeiten übernehmen. Für die interne Zusammenarbeit in Exportunternehmen geht es dabei in der Regel nicht nur darum, einer Website einige Textzeilen hinzuzufügen, sondern auch darum, ob der Informationsaustausch zwischen Rechtsabteilung, Betrieb, Produkt- und Technikteams reibungslos funktioniert.
Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnten Online-Prüfungen von Lieferanten für den EU-Markt künftig stärker auf die Konsistenz und Rückverfolgbarkeit von Informationen ausgerichtet sein. Ob die von Unternehmen nach außen dargestellte Registrierungsnummer, der Link zur Erklärung und die Angaben zum bevollmächtigten Vertreter korrekt, leicht zugänglich und auf die tatsächlich verkauften Produktkategorien abgestimmt sind, wird zu einem Detail, das kontinuierlich beobachtet werden sollte.
Auf Grundlage der derzeit bereitgestellten Informationen sollten Unternehmen und Branchenakteure aktuell weniger allgemein über die Auswirkungen der Regelung diskutieren, sondern vielmehr prüfen, ob ihre bestehenden unabhängigen Websites bereits einen klaren Zugang zu Compliance-Informationen bieten. Dies gilt insbesondere für die Startseite und die Produktseiten, die von Einkäufern, Plattformen oder Aufsichtsstellen am ehesten direkt eingesehen werden.
Darüber hinaus sollten mehrere Arten öffentlicher Informationen weiter beobachtet werden: erläuternde Dokumente, die von Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden, von Unternehmen selbst bekannt gegebene Anpassungsmaßnahmen, Auslegungen von Branchenverbänden zu den Anforderungen an die Seitendarstellung sowie fortlaufende Berichte maßgeblicher Medien über den Umfang der Umsetzung und die Reaktionen des Marktes. Diese Informationen können dabei helfen zu beurteilen, ob der Markt nach Inkrafttreten der neuen Regelung stärker auf die bloße „Darstellung“ oder darüber hinaus darauf achtet, ob die „Darstellungsweise“ ordnungsgemäß, vollständig und leicht überprüfbar ist.
Der Inhalt dieses Artikels wurde auf Grundlage des im Rahmen dieser Mitteilung bereitgestellten Informationstitels, des Zeitpunkts des Ereignisses und der Zusammenfassung erstellt. Er dient der Aufbereitung der bestätigten Informationen und der Analyse auf Branchenebene und stellt keine verbindliche Beurteilung noch nicht offengelegter Detailregelungen dar.
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