Am 1. Juli 2026 gab die Europäische Kommission bekannt,dass das System der erweiterten Herstellerverantwortung(EPR)auf B2B-Plattformen für digitale Dienstleistungen ausgeweitet wird,einschließlich Geschäftsbereichen wie Website-Erstellung und SaaS-Marketingtools。Den offengelegten Inhalten zufolge müssen chinesische Anbieter,die EU-Unternehmen ab Q4 2026 Website-Erstellungsdienste anbieten,API-Schnittstellen in ihren Backend-Systemen öffnen,damit Kunden jährliche CO2-Emissionsdaten von Modulen wie Website-Hosting,CDN und E-Mail-Marketing abrufen können,um Kunden bei der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der EU Green Claims Directive zu unterstützen。Für Anbieter von Website-Erstellungsdiensten,SaaS-Tool-Anbieter,Beschaffer und Lieferprozesse ist diese Änderung beachtenswert,da sich ihre Auswirkungen bereits von der traditionellen erweiterten Produktverantwortung auf die Fähigkeit zur konformen Bereitstellung digitaler Dienstleistungen ausgeweitet haben。

Bestätigte Informationen zeigen,dass die Europäische Kommission am 1. Juli 2026 bekannt gab,das EPR-System offiziell auf B2B-Plattformen für digitale Dienstleistungen auszuweiten,wobei der Geltungsbereich Dienstleistungstypen wie Website-Erstellung und SaaS-Marketingtools umfasst。
Gleichzeitig lautet die bestätigte Umsetzungsanforderung:Ab Q4 2026 müssen chinesische Anbieter,die EU-Unternehmen Website-Erstellungsdienste anbieten,API-Schnittstellen in Backend-Systemen öffnen,damit Kunden die jährlichen CO2-Emissionsdaten der von ihnen genutzten Servicemodule abrufen können。Die in der Zusammenfassung aufgeführten Module umfassen Website-Hosting,CDN und E-Mail-Marketing。
Der Verwendungszweck dieser Schnittstelle wurde ebenfalls klargestellt,nämlich dass sie Kunden zur Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß der EU Green Claims Directive dient。In den Eingangsinformationen werden Beispiele chinesischer Anbieter genannt,es werden jedoch keine weiteren Umsetzungsdetails,Berechnungsgrundlagen oder Anforderungen an Dateiformate bereitgestellt。
Aus Branchensicht sind Anbieter,die EU-Unternehmen Website-Erstellungsdienste,Marketingtools oder entsprechende digitale Dienstleistungen bereitstellen,am unmittelbarsten betroffen。Der Grund liegt darin,dass die Regeländerung nicht nur Compliance-Zusagen auf Vertragsebene betrifft,sondern konkret darauf abzielt,ob Backend-Systeme APIs öffnen können und ob sie jährliche CO2-Emissionsdaten nach Modulen ausgeben können。
Das bedeutet,dass sich die Änderungen,auf die relevante Unternehmen achten müssen,bereits von der traditionellen Servicebereitstellung,Funktionsentwicklung und Betriebsunterstützung auf Datenschnittstellen,die Aufbereitung von CO2-Emissionsinformationen und die Abruffähigkeit durch Kunden ausgeweitet haben。Für Dienstleister,die Angebote,Vertragsverlängerungen oder Lieferungen für EU-Unternehmen durchführen,kann die Schnittstellenfähigkeit zu einem praktischen Bestandteil der kundenseitigen Prüfung von Serviceverfügbarkeit und Compliance werden。
Auch der Beschaffungsprozess für EU-Unternehmen kann betroffen sein。Aus der Analyse ergibt sich:Da Kunden zur Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten auf die Schnittstellen der Anbieter angewiesen sind,geht es in der Beschaffungs-,Auswahl- oder Verlängerungsphase nicht mehr nur um Preis,Funktionen und Lieferzyklus,sondern auch darum,ob der Anbieter die entsprechende Abruffähigkeit für CO2-Emissionsdaten bereitstellen kann。
Solche Änderungen können sich in Anpassungen von Beschaffungsunterlagen,Lieferantenzulassungsunterlagen,Listen für technische Anbindungen oder Abnahmebedingungen bei der Lieferung zeigen。Obwohl die Eingangsinformationen keine konkreten Vorlagen und Umsetzungsgrundlagen liefern,wird die Kommunikation zwischen Beschaffern und Lieferanten über Schnittstellen,Datenverfügbarkeit und Unterstützung der jährlichen Offenlegung voraussichtlich zu einem der praktischen Schwerpunkte werden。
Für Beteiligte der Servicekette,die die Bereitstellung von Modulen wie Hosting,CDN und E-Mail-Marketing übernehmen,kann diese Änderung ebenfalls Koordinationsdruck mit sich bringen。Der Grund liegt darin,dass Kunden keine abstrakten Compliance-Aussagen benötigen,sondern jährliche CO2-Emissionsdaten,die für Offenlegungen verwendet werden können。Wenn Services aus mehreren Modulen kombiniert bereitgestellt werden,wirken sich Datenaggregation,Abgrenzung von Modulgrenzen und Konsistenz der Schnittstellenausgabe sämtlich auf die endgültige Lieferqualität aus。
Aus Beobachtungssicht betrifft diese Art von Auswirkung stärker die Organisation der Lieferung und das Management von Informationsflüssen。Auch wenn die Regel auf kundenorientierte Schnittstellenanforderungen abzielt,kann die tatsächliche Umsetzung weiterhin erfordern,dass Dienstleister interne Datenquellen,Modulzugehörigkeiten und externe Ausgabepfade strukturieren。
Für relevante Anbieter ist derzeit besonders beachtenswert,ob diese Anforderung von Kunden weiter in Vertragsklauseln,Ausschreibungsunterlagen,technische Anhänge oder Service-Level-Vereinbarungen aufgenommen wird。Wenn die Fähigkeit zur Schnittstellenöffnung zu einem Bestandteil der Offenlegungserfüllung von EU-Kunden wird,dann ist ihre rechtliche und lieferbezogene Eigenschaft nicht mehr nur ein Mehrwertdienst,sondern kann zu einer grundlegenden Begleitbedingung werden。
Die Eingangsinformationen nennen eindeutig jährliche CO2-Emissionsdaten von Modulen wie Website-Hosting,CDN und E-Mail-Marketing。Daher sollten Unternehmen den Fokus nicht auf allgemeine Low-Carbon-Aussagen legen,sondern darauf,ob das Backend aktuell über die Fähigkeit verfügt,relevante jährliche Daten nach Modulen zu identifizieren,zusammenzuführen und auszugeben。Wenn bestehende Systeme nur Geschäftsstatistiken unterstützen,aber keinen entsprechenden Schnittstellenabruf ermöglichen,kann sich der spätere Anpassungsdruck auf die vordere Lieferseite konzentrieren。
Da die vorhandenen Eingangsinformationen keine detaillierteren Berechnungsregeln,Datenformate,Prüfmethoden oder Ausnahmefälle bereitstellen,sollten Unternehmen in der aktuellen Phase ein bestimmtes internes Verständnis nicht direkt als endgültigen Umsetzungsstandard behandeln。Der stabilere Ansatz besteht darin,nachfolgende offizielle Formulierungen,Kundenanforderungen sowie Änderungen der Grundlagen in konkreten Geschäftsdokumenten weiter zu verfolgen,insbesondere technische Anforderungen,die mit Offenlegungspflichten verbunden sind。
Aus der Analyse ergibt sich,dass diese Änderung nicht nur den ersten Go-live oder die erste Lieferung betrifft。Solange Kunden Daten jährlich abrufen und für Offenlegungen verwenden müssen,können auch die anschließende Schnittstellenwartung,Datenaktualisierung,Fehlerbehandlung und Kundenunterstützung durch den Dienstleister zu einem Bestandteil der konformen Lieferung werden。Für langfristige Serviceverträge lohnt es sich,vorab in die Serviceplanung aufzunehmen,ob die After-Sales-Reaktion diese Art von Datenabrufbedarf abdeckt。
Aus Beobachtungssicht besteht das zentrale Signal dieser Information darin,dass digitale Dienstleistungen in eine konkretere Verantwortungs- und Offenlegungskette einbezogen wurden,insbesondere bei Anbietern,die Dienstleistungen für EU-Unternehmen erbringen,deren Backend-Fähigkeiten zunehmend in die Compliance-Systeme der Kunden aufgenommen werden。
Gleichzeitig sollte jedoch auch gesehen werden,dass die derzeit bekannten Informationen eher einer klaren Richtung und einer anfänglichen Anforderung entsprechen,nicht aber bedeuten,dass alle Umsetzungsdetails bereits vollständig ausgearbeitet sind。Zu Datenabgrenzung,Prüfmethoden,Dokumentenanbindung und Marktfeedback werden in den Eingangsinformationen noch keine weiteren Informationen bereitgestellt。Daher ist es angemessener,dies als ein bereits klares Umsetzungssignal der Regeln zu verstehen,während der konkrete Umsetzungstakt weiterhin beobachtet werden muss。
Insgesamt liegt die Branchenbedeutung dieser Änderung darin,dass die Anforderungen der einschlägigen EU-Regeln an Unternehmensverantwortung bereits von physischen Produkten weiter auf die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen ausgeweitet wurden。Für Anbieter von Website-Erstellungsdiensten,SaaS-Tool-Anbieter und relevante Beschaffungsakteure werden Schnittstellenöffnung und Abruffähigkeit für CO2-Emissionsdaten zu neuen Compliance-Schwerpunkten。
Derzeit ist es angemessener,diese Information als eine Umsetzungsänderung mit klarer Richtung zu verstehen,zugleich aber auch als ein Regulierungssignal,bei dem nachfolgende Umsetzungsdetails,Kundendokumente und Branchenfeedback weiterhin verfolgt werden müssen。Unternehmen sollten in der aktuellen Phase ihre Auswirkungen auf Systemlieferung,Beschaffungsanforderungen und Kundenservice-Methoden ernst nehmen,aber auch vermeiden,bei unklaren Details übermäßig definitive Urteile zu fällen。
Dieser Artikel wurde auf Basis des vom Nutzer bereitgestellten Informationstitels,des Zeitpunkts des Ereignisses und der Ereigniszusammenfassung erstellt;der bestätigte Tatsachenumfang ist auf die relevanten Eingangsinhalte beschränkt。Bewertende Inhalte im Text werden jeweils durch Formulierungen wie Analyse und Beobachtung abgegrenzt und gelten nicht als feststehende Tatsachen。
Bei Ereignissen dieser Art ist anschließend in der Regel weiterhin eine fortlaufende Verifizierung anhand von Quellen wie offiziellen Mitteilungen,Veröffentlichungen von Regulierungsbehörden,Informationen zuständiger Handels- oder Branchenstellen,Unterlagen von Branchenverbänden,Dokumenten von Standardisierungsorganisationen und Berichten maßgeblicher Medien erforderlich。Da in den Eingangsinformationen keine konkreten offiziellen Quellenlinks bereitgestellt wurden,müssen entsprechende Links und Originaldokumente später weiter bestätigt werden。
Zu den Inhalten,die weiterhin beobachtet werden sollten,gehören:ob politische Detailregelungen ergänzt werden,ob die Umsetzungsgrundlagen für Zertifizierung oder Offenlegung klar werden,ob sich Ausschreibungsunterlagen und Beschaffungsanforderungen ändern,ob das Branchenfeedback zu einer einheitlichen Tendenz gelangt,und wie sich die tatsächliche Umsetzung durch Unternehmen entfaltet。
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