Das Upgrade von Amazons CPF verweist auf die Offenlegung auf der EUDR-Zusammenfassungsseite

Veröffentlichungsdatum:12-08-2026
Yiyingbao
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Am 11. August 2026 aktualisierte Amazon die Prüfungsrichtlinien für die Climate Pledge Friendly-Zertifizierung (CPF) und nahm die Anforderungen an die öffentliche Offenlegung auf unabhängigen Websites direkt in die Voraussetzungen für die Beantragung des grünen Labels auf. Für Verkäufer, die mit kontrollierten Waren wie Holz, Kautschuk und Sojabohnen handeln, handelt es sich bei dieser Änderung nicht mehr nur um einen Zertifizierungsschritt auf der Plattform. Sie erweitert die Offenlegung von Informationen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette auf die Gestaltung von Seiten außerhalb der Plattform, die Zusammenstellung von Compliance-Unterlagen und die Offenlegung des Prüfungsstatus. Besonders zu beachten ist, dass Verkäufer, die die entsprechenden Seiten nicht fertigstellen, ihre Berechtigung zur Anzeige des CPF-Labels verlieren und dadurch außerdem bei der Suchgewichtung und der Buy-Box-Priorität benachteiligt werden. Dies bedeutet, dass Zertifizierung, Betrieb und Compliance in der Lieferkette nun innerhalb derselben Prüfungskette miteinander verknüpft sind.

Das Upgrade von Amazons CPF verweist auf die Offenlegung auf der EUDR-Zusammenfassungsseite

Welche neuen Anforderungen wurden in den aktualisierten Prüfungsrichtlinien eindeutig festgelegt?

Nach den bestätigten Informationen aktualisierte Amazon am 11. August die Prüfungsrichtlinien für CPF. Gemäß dieser Aktualisierung müssen Verkäufer, die das grüne Label beantragen, auf ihrer unabhängigen Website eine öffentlich zugängliche „EUDR-Compliance-Zusammenfassungsseite“ einrichten.

Diese Zusammenfassungsseite muss drei Arten von Inhalten zu kontrollierten Waren enthalten: eine Karte der Ursprungsländer, eine Zusammenfassung des Lieferanten-Due-Diligence-Berichts sowie den Status der Prüfung durch Dritte. Zu den in der Zusammenfassung genannten kontrollierten Waren gehören Holz, Kautschuk, Sojabohnen und weitere Produkte.

Bestätigt ist außerdem, dass Verkäufern, die die oben genannte Seite nicht einrichten, die Berechtigung zur Anzeige des CPF-Labels entzogen wird und sie ihre Priorität bei der Suchgewichtung sowie in der Buy Box verlieren.

Die Anforderungen der Plattformzertifizierung erstrecken sich zunehmend auf die Offenlegung in der Lieferkette

Für Verkäufer, die das grüne Label beantragen, liegen die ersten Auswirkungen bei der Compliance-Darstellung außerhalb der Plattform

Aus Sicht der Geschäftsabläufe sind zunächst die Verkäufer betroffen, die das CPF-Label direkt beantragen. Der Grund dafür ist, dass sich die neue Anforderung nicht nur auf die Einreichung von Unterlagen im Backend der Plattform bezieht, sondern eine öffentlich zugängliche Seite auf der unabhängigen Website voraussetzt. Dadurch werden Compliance-Unterlagen, die ursprünglich eher der internen Verwaltung dienten, in Informationen umgewandelt, die extern strukturiert, aufbereitet und dargestellt werden müssen.

Diese Unternehmen müssen derzeit nicht nur prüfen, ob sie über die entsprechenden Due-Diligence-Unterlagen verfügen. Ebenso wichtig ist, ob die Seiten der unabhängigen Website stabil erreichbar sind und ob die Informationsstruktur die ausdrücklich genannten Punkte wie die Karte der Ursprungsländer, die Zusammenfassung der Lieferanten-Due-Diligence und den Status der Prüfung durch Dritte abdeckt. Für die Betriebsteams wird die Vorbereitung des Zertifizierungsantrags dadurch enger mit der Verwaltung der Website-Inhalte verknüpft.

Für Beschaffung und Lieferkettenmanagement verlagert sich der Schwerpunkt auf die Nutzbarkeit und Zusammenfassbarkeit der Unterlagen

Aus Branchensicht sind auch Unternehmen der Rohstoffbeschaffung, Teams für das Lieferkettenmanagement und für die Lieferantenzulassung zuständige Stellen deutlich betroffen. Zwar erfolgt die Offenlegung auf der unabhängigen Website, ihre Grundlage ist jedoch weiterhin, ob die Unterlagen der vorgelagerten Lieferkette vollständig sind und zu einer öffentlichen Zusammenfassung aufbereitet werden können.

Das bedeutet, dass die zuständigen Teams den Aufbewahrungsstatus der Lieferanten-Due-Diligence-Unterlagen, die Aufbereitung der Herkunftsinformationen und die Frage beachten müssen, ob der Status der Prüfung durch Dritte in einer extern formulierbaren Zusammenfassung dargestellt werden kann. Bei Geschäften mit kontrollierten Waren wie Holz, Kautschuk und Sojabohnen wird der Abstimmungsdruck zwischen Beschaffung, Compliance und Rechtsabteilung höher sein.

Für Zertifizierungs- und Auditdienstleister könnte sich die Leistungserbringung stärker an den Anforderungen der öffentlichen Offenlegung orientieren

Obwohl Zertifizierungsunternehmen sowie Prüf- und Auditdienstleister nicht direkt durch die Richtlinie verpflichtet werden, könnte sich die Art ihrer Leistungserbringung dadurch verändern. Der Grund ist, dass Verkäufer nicht nur die Prüfung abschließen müssen, sondern bestimmte prüfungsbezogene Informationen auch in eine auf der unabhängigen Website öffentlich zugängliche Zusammenfassungsseite überführen müssen.

Nach derzeitiger Einschätzung müssen diese Dienstleister künftig stärker auf Veränderungen bei den Anforderungen ihrer Unternehmenskunden an zusammenfassende Formulierungen, Erläuterungen des Prüfungsstatus und die Abgrenzung der offenzulegenden Unterlagen achten. Dies ist jedoch eine aus den derzeitigen Änderungen der Richtlinien abgeleitete Einschätzung; die konkreten Umsetzungsanforderungen müssen weiterhin anhand späterer Vorgaben beurteilt werden.

Welche praktischen Maßnahmen sollten Unternehmen derzeit besonders im Blick behalten?

Zunächst prüfen, ob die unabhängige Website öffentlich zugängliche Seiten bereitstellen kann

Die unmittelbarste Maßnahme besteht derzeit darin zu bestätigen, ob die unabhängige Website eine „EUDR-Compliance-Zusammenfassungsseite“ bereitstellen und öffentlich zugänglich machen kann. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Markenseite, sondern darum, ob die drei in den Richtlinien ausdrücklich genannten Inhalte klar dargestellt werden können. Fehlen die erforderlichen Seitenfunktionen, kann bei der Vorbereitung des CPF-Antrags außerhalb der Plattform eine Lücke entstehen.

Lieferanten-Due-Diligence-Unterlagen aus dem internen Archiv in veröffentlichungsfähige Zusammenfassungen überführen

Unternehmen müssen außerdem prüfen, ob sich die vorhandenen Due-Diligence-Unterlagen für eine Zusammenfassung eignen. Die aktuelle Richtlinie verlangt ausdrücklich eine „Zusammenfassung des Lieferanten-Due-Diligence-Berichts“ und keine allgemeine Compliance-Erklärung. Daher müssen Unternehmen besonders auf die Vollständigkeit der Unterlagen, eine einheitliche Zusammenfassungsgrundlage sowie darauf achten, wie sich Informationslücken oder unzutreffende Formulierungen bei der öffentlichen Offenlegung vermeiden lassen.

Gleichzeitig die Darstellung des Status der Prüfung durch Dritte berücksichtigen

Die Zusammenfassungsseite muss den Status der Prüfung durch Dritte enthalten. Das bedeutet, dass Unternehmen bei der Vorbereitung des Zertifizierungsantrags nicht nur prüfen dürfen, ob eine entsprechende Prüfung durchgeführt wurde, sondern auch berücksichtigen müssen, wie die Statusinformationen strukturiert, aktualisiert und dargestellt werden. Da die vorliegenden Informationen keine detaillierteren Darstellungsstandards enthalten, ist dies derzeit eher als ein wichtiges Umsetzungsdetail zu verstehen, das verfolgt werden muss, und nicht als bereits vollständig festgelegte einheitliche Vorlage.

Die operativen Risiken durch Veränderungen bei Such- und Transaktionsgewichtung bewerten

Bestätigt ist, dass Verkäufer, die die entsprechende Seite nicht einrichten, ihre Berechtigung zur Anzeige des CPF-Labels verlieren und ihre Priorität bei der Suchgewichtung sowie in der Buy Box einbüßen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Compliance-Maßnahmen nicht mehr nur das Zertifizierungslabel selbst beeinflussen, sondern sich auch auf die Gewinnung von Traffic und die Transaktionskonversion auswirken. Derzeit muss insbesondere geprüft werden, ob Zertifizierungsvorbereitung, Website-Aufbau und Produktbetrieb bereits in einem gemeinsamen Zeitplan vorangetrieben werden.

Dies ist eher ein Umsetzungssignal als eine bloße Aktualisierung der Offenlegungsanforderungen

Diese Nachricht lässt sich eher so verstehen, dass die Plattform die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette weiter konkretisiert und die Offenlegungspflicht durch die CPF-Prüfung auf die unabhängige Website des Verkäufers vorverlagert. Das Signal lautet nicht nur „Compliance-Unterlagen müssen vorhanden sein“, sondern vielmehr „sie müssen öffentlich zugänglich sein und in Form einer strukturierten Zusammenfassung bereitgestellt werden können“.

Gleichzeitig ist weiterhin Vorsicht geboten. Die vorliegenden Informationen bestätigen die Anforderungen an die Seite, den Inhaltsumfang und die Folgen einer fehlenden Umsetzung auf der Plattform. Detailliertere Vorgaben zur Umsetzung, Prüfmethoden oder Ausnahmen wurden jedoch nicht genannt. Daher kann die Änderung derzeit sowohl als bereits eingeführte Prüfungsänderung betrachtet werden, während zugleich die späteren offiziellen Formulierungen, der tatsächliche Prüfungsmaßstab und die Rückmeldungen der Branche weiter beobachtet werden müssen.

Von der Beantragung des grünen Labels bis zur Offenlegung in der Lieferkette: Die Compliance-Kette wird enger

Zusammenfassend liegt die Bedeutung dieser Änderung für die Branche darin, dass die Anforderungen der Plattformzertifizierung eine direktere Verbindung zur Offenlegung der Due-Diligence in der Lieferkette herstellen. Für die betroffenen Verkäufer und Beteiligten der Lieferkette geht es nicht mehr nur darum, den Richtlinientext zu verstehen, sondern darum, ob Herkunft, Due-Diligence-Zusammenfassung und Prüfungsstatus auf einer öffentlichen Seite und im tatsächlichen Antragsprozess umgesetzt werden können.

Derzeit ist diese Nachricht am besten als umsetzungsorientierte Änderung mit bereits erkennbaren verbindlichen Folgen zu verstehen: Sie verweist auf konkrete Maßnahmen und Plattformergebnisse. Hinsichtlich der Umsetzungsdetails, der Grenzen der Offenlegung und der Anpassung der Branche besteht jedoch weiterhin Bedarf an fortlaufender Beobachtung.

Grundlage dieses Artikels und Umfang der weiteren Überprüfung

Dieser Artikel wurde auf Grundlage des vom Nutzer bereitgestellten Informationstitels, des Zeitpunkts des Ereignisses und der Ereigniszusammenfassung erstellt. Die zentrale Grundlage bilden „Amazons Aktualisierung der CPF-Regeln für das grüne Label: Ab August muss auf unabhängigen Websites eine Zusammenfassungsseite zur EUDR-Sorgfaltspflicht in der Lieferkette eingebunden werden“, das Datum „2026-08-11“ sowie die entsprechende Ereignisbeschreibung.

Bei Ereignissen dieser Art sollten üblicherweise offizielle Bekanntmachungen, Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden, Informationen von Zoll- oder Handelsbehörden, Angaben von Branchenverbänden, Dokumente von Normungsorganisationen und Berichte maßgeblicher Medien zur fortlaufenden Überprüfung herangezogen werden. Da die Eingabe keine konkrete URL zu einer offiziellen Quelle enthält, kann der ursprüngliche Bekanntmachungstext in diesem Artikel nicht weiter bestätigt werden. Die entsprechenden Einzelheiten müssen daher weiterhin überprüft werden.

Zu den künftig besonders wichtigen Punkten gehören: die weitere Konkretisierung der Zertifizierungsanforderungen, ergänzende Erläuterungen zu den Anforderungen an die Seitendarstellung, die Frage, ob es für den Prüfungsprozess eine einheitliche Vorlage geben wird, ob sich die Rückmeldungen der Branche auf bestimmte Produktkategorien konzentrieren und wie Unternehmen die Anforderungen in der Praxis umsetzen.

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